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Christian Becker
Glücksspielrecht in Deutschland

Die Zukunft der Glücksspielregulierung in Deutschland ist nach wie vor sehr ungewiss, so dass eine kurzfristige Lösung der Situation kaum in Sicht ist. So deuten die jüngsten Anzeichen darauf hin, dass eine Reihe von Bundesländern, anstatt sich um ein neues bundesweites Regime zu bemühen, einen separaten Weg einschlagen und einen eigenen innerstaatlichen Rechtsrahmen einführen können.

All dies geschieht vor dem Hintergrund einer Europäischen Kommission, die sich nicht darüber amüsiert, wie die Glücksspielverordnung in Deutschland allen Forderungen nach Liberalisierung zu trotzen scheint und die noch ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einleiten könnte.

Hintergrund für das Gerangel zwischen den einzelnen Bundesländern ist, dass das Glücksspielrecht in Deutschland in die Zuständigkeit der einzelnen Länder (und nicht des Bundes) fällt, was zu zwischenstaatlichen Eifersucht und der Notwendigkeit führt, einen gemeinsamen Nenner zu finden, zu dem alle 16 Bundesländer bereit sind, wenn das Glücksspiel bundesweit einheitlich geregelt werden soll. In der Vergangenheit ist es den Bundesländern gelungen, sich in Form eines Glücksspiel-Staatsvertrages zu einigen, von denen der Staatsvertrag von 2012 abgeschlossen wurde, allerdings erst, nachdem das Land Schleswig-Holstein zunächst einen eigenen Weg eingeschlagen hatte, der eine weitaus größere Liberalisierung des Marktes vorsah, als die anderen Bundesländer bereit waren zu akzeptieren.

Im Wesentlichen sieht der Staatsvertrag 2012 ein staatliches Monopol auf die Organisation von Lotterien sowie die Lizenzierung von Sportwetten vor und verbietet grundsätzlich den Betrieb von privaten Online-Casinos. Private Online-Sportwetten sind nur dann erlaubt, wenn einem Spieleanbieter eine Sportwetten Lizenz erteilt wurde, wobei die Anzahl dieser Lizenzen jedoch auf insgesamt 20 für das gesamte Land begrenzt ist. Das nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrages 2012 eingeleitete Genehmigungsverfahren wurde einer intensiven rechtlichen Prüfung und Prozessführung unterzogen, da die Zahl der Anmelder die im Staatsvertrag 2012 vorgesehene Gesamtzahl von 20 Genehmigungen weit überschritten hat und die Kriterien für die Auswahl der erfolgreichen 20 äußerst vage waren.

Letztendlich brach der Lizenzierungsprozess unter dem massiven Rechtsstreit zusammen, und die erteilten Lizenzen gewährten kein gültiges Recht, Online-Wett-Dienstleistungen anzubieten.

Wie bereits erwähnt, war das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz weit liberaler als der Staatsvertrag 2012 und im Zeitraum vor seiner Aufhebung im Februar 2013, wurden insgesamt 48 Sportwetten- und Online-Casino Lizenzen erteilt. Diese Lizenzen sind jedoch alle bis spätestens 2019 befristet und gelten nur auf dem Gebiet des (sehr kleinen) Landes Schleswig-Holstein.

Ausblick auf die Glücksspielregulierung in Deutschland für 2019

In seiner bahnbrechenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof im Februar 2016 entschieden, dass Deutschland aufgrund des intransparenten, diskriminierenden Lizenz Verfahrens, nach dem private Lizenzen in der Praxis nicht erteilt werden konnten, ein rechtswidriges Staatsmonopol auf Sportwetten betreibt, während den staatlichen Spieleanbietern die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit gestattet ist.

Auf die Entscheidung folgte eine Reihe von nationalen Gerichtsentscheidungen, die die Unvereinbarkeit des Genehmigungsverfahrens mit dem europäischen Recht bestätigten. Deutsche Behörden hatten Schwierigkeiten bei der Erlangung von einstweiligen Verfügungen gegen private Spieleanbieter, die keine deutsche Lizenz besitzen, aber eine aus einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Für die Länder war es unvermeidlich, eine Reform der Rahmenbedingungen für Glücksspiele in Deutschland in Betracht zu ziehen. Im März 2017 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, der einmal von allen 16 Landesparlamenten gebilligt wurde und am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte. Darüber hinaus wurden den 20 bisherigen Lizenznehmern sowie weiteren 15 Bewerbern für Online-Sportwetten vorläufige Glücksspiellizenzen erteilt. Diese vorläufigen Glücksspiellizenzen sind bis zum 1. Januar 2019 gültig.

Enttäuschend ist, dass der Entwurf des Staatsvertrags 2018 nicht zu dem von vielen in der Branche erhofften "Urknall" geführt hat. Stattdessen ist ihre Richtung eindeutig: Die Liberalisierung so weit wie möglich zu begrenzen. In diesem Sinne bezeichneten es selbst seine politischen Entscheidungsträger als eine minimalistische Reform, die darauf abzielt, die meisten der restriktiven rechtlichen Anforderungen des Staatsvertrages 2012 aufrechtzuerhalten. So wird beispielsweise, obwohl der Entwurf des Staatsvertrags 2018 ein neues Lizenzverfahren für Sportwetten Veranstalter einführt, ohne Einschränkung der Anzahl der zu vergebenden Lizenzen, das totale Verbot privater Online-Casinos bestehen bleiben.

Schleswig Holstein und der neue Entwurf

Während die Verabschiedung des Entwurfs des Staatsvertrages 2018 bis Ende Oktober 2017 eher formell zu sein schien, kündigte das Land Schleswig-Holstein, nach der jüngsten Wahl einer liberaleren Landesregierung an, dass es das neue Gesetz nicht verabschieden, sondern sein eigenes Glücksspielgesetz neu umsetzen werde, das private Online-Casinos einschließlich des Angebots von Pokerspielen erlaubt. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Hessen und das bevölkerungsreichste Nordrhein-Westfalen, die sich alle stark für eine umfassende Reform des Staatsvertrages 2012 ausgesprochen haben, denken nun auch über eine eigene innerstaatliche Glücksspielregelung nach.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer offiziellen Pressemitteilung vom 27. Oktober 2017 bekräftigt, dass es das allgemeine Verbot von Online-Glücksspielen für verfassungs- und europarechtskonform hält, auch vor dem Hintergrund einer im Entwurf des Staatsvertrags 2018 vorgesehenen Liberalisierung von Online-Sportwetten. Die Europäische Kommission hingegen hat den Entwurf des Zwischenstaatsvertrages 2018 kritisiert und insbesondere die Tatsache in Frage gestellt, dass der ständig wachsende Online-Casino-Markt, einschließlich des sehr bedeutenden Pokerspiel-Segments in dem Vorschlag immer noch ignoriert wird.

Schlusswort

Innerhalb des deutschen Föderalismus ist das Glücksspielrecht traditionell auf Landesebene geregelt. Das bedeutet, dass das Spielen grundsätzlich durch das jeweilige Landesrecht jedes der 16 Staaten geregelt ist. Um eine gewisse Einheitlichkeit zu erreichen, haben sich die Staaten auf gemeinsame Grundsätze und Regelungen für bestimmte Bereiche des Glücksspielrechts im Sinne des Staatsvertrags geeinigt. Dazu gehört beispielsweise der Bereich Sportwetten, in dem das Land Hessen befugt wurde, für alle 16 Bundesländer zu handeln. Mit dem zweiten Vertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrags (Änderungsvertrag), der am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte, sollte diese Verantwortung vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Einmal mehr steht die deutsche Glücksspielverordnung an einem Scheideweg und es bleibt abzuwarten, ob ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird. Die diesbezüglichen Gerüchte aus Brüssel zeigen vorerst keine Anzeichen.

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